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Trainings sind grundsätzlich möglich

Die angepasste Verordnung des Bundes schreibt vor, dass in Innenräumen in Gruppen bis zu 15 Personen Sport getrieben werden darf, wenn eine Gesichtsmaske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten wird. Die Platzver hältnisse müssen so bemessen sein, dass pro Person mindestens 15 Quadratmeter Fläche zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen.
 
Swiss Volley hat diese Vorgabe, respektive deren Interpretation für den Volleyballsport mit dem BAG geklärt. Trainings sind demzufolge unter folgenden Bedingungen möglich:
─    In der Halle gelten 15m2 Fläche pro Person. Das heisst, pro Feldhälfte können sich maximal 5 Spieler*innen gleichzeitig aufhalten. 
─    Es gilt Maskenpflicht. Der Abstand von 1.5m muss dennoch eingehalten werden! 
─    Ohne Maske darf nur trainiert werden, wenn jeweils 15m2 um die Person keine weitere Person steht. (d.h. maximal zwei bis drei Personen auf einer Feldhälfte, nur Übungen, kein richtiges Volleyballspiel)
─    Die Maskenpflicht gilt insbesondere auch für die Trainer*innen während des gesamten Traini ngs und für alle in den Garderoben.
Unser Schutzkonzept für die Trainings wurde entsprechend angepasst. 
 
Für Volleyballer unter 16 Jahren gilt keine Maskenpflicht, für die Trainer dieser Mannschaften jedoch schon.
 
PS: Volleyball gilt als «Kontaktsportart» - Aus epidemiologischer Sicht und Folge dessen auch aus Sicht der Entscheidungsträger auf Bundesebene ist eine «Kontaktsportart» immer eine Sportart, bei der zwei oder mehr Personen miteinander Kontakt haben – unabhängig davon wie intensiv dieser Kontakt ist. In diesem Sinne ist Volleyball eine «Kontaktsportart». 

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